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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - L 10 B 10/00 SB   

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https://dejure.org/2000,13546
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - L 10 B 10/00 SB (https://dejure.org/2000,13546)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.11.2000 - L 10 B 10/00 SB (https://dejure.org/2000,13546)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. November 2000 - L 10 B 10/00 SB (https://dejure.org/2000,13546)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91

    Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - L 10 B 10/00
    Der Senat nimmt hierauf Bezug und ergänzt dies dahin, daß für die Kostenentscheidung (§ 193 SGG) auch be deutsam sein kann, ob sich die Sach- und Rechtslage nach Erlaß des Bescheides geändert hat; trägt ein Beteiligter dem sofort Rechnung, hat er ggf. keine Kosten zu tragen (vgl. Zeihe, SGG, § 19, Anm. 7h; BSG vom 24.05.1991 - 7 RAr 2/91 - in Breithaupt 1992, 172 ff. m.w.N.; LSG Rheinland-Pfalz vom 04.12.1998 - L 7 B 78/98 - sowie LSG Schleswig-Holstein in NZS 1997, 392; Senatsbeschlüsse vom 16.08.1999 - L 10 B 11/99 P - und vom 13.09.1999 - L 10 B 15/99 P -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.02.1997 - L 2 Sb 8/97

    Kostenentscheidung; Veranlassungsprinzip; Aufklärung; Sachverhalt; Änderung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - L 10 B 10/00
    Der Senat nimmt hierauf Bezug und ergänzt dies dahin, daß für die Kostenentscheidung (§ 193 SGG) auch be deutsam sein kann, ob sich die Sach- und Rechtslage nach Erlaß des Bescheides geändert hat; trägt ein Beteiligter dem sofort Rechnung, hat er ggf. keine Kosten zu tragen (vgl. Zeihe, SGG, § 19, Anm. 7h; BSG vom 24.05.1991 - 7 RAr 2/91 - in Breithaupt 1992, 172 ff. m.w.N.; LSG Rheinland-Pfalz vom 04.12.1998 - L 7 B 78/98 - sowie LSG Schleswig-Holstein in NZS 1997, 392; Senatsbeschlüsse vom 16.08.1999 - L 10 B 11/99 P - und vom 13.09.1999 - L 10 B 15/99 P -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.12.1998 - L 7 B 78/98
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - L 10 B 10/00
    Der Senat nimmt hierauf Bezug und ergänzt dies dahin, daß für die Kostenentscheidung (§ 193 SGG) auch be deutsam sein kann, ob sich die Sach- und Rechtslage nach Erlaß des Bescheides geändert hat; trägt ein Beteiligter dem sofort Rechnung, hat er ggf. keine Kosten zu tragen (vgl. Zeihe, SGG, § 19, Anm. 7h; BSG vom 24.05.1991 - 7 RAr 2/91 - in Breithaupt 1992, 172 ff. m.w.N.; LSG Rheinland-Pfalz vom 04.12.1998 - L 7 B 78/98 - sowie LSG Schleswig-Holstein in NZS 1997, 392; Senatsbeschlüsse vom 16.08.1999 - L 10 B 11/99 P - und vom 13.09.1999 - L 10 B 15/99 P -).
  • SG Wiesbaden, 04.03.2019 - S 31 SB 165/17

    Kostenrecht

    Das erkennende Gericht liest aus der Entscheidung zudem heraus, dass sogar dann ein sofortiges Anerkenntnis vorliegen soll, wenn die im Zivilverfahren verklagte Partei die Frist zur Klageerwiderung verlängern lässt und innerhalb der verlängerten Klageerwiderungsfrist ein Anerkenntnis abgibt (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.2006, Az.: VI ZB 64/05 - juris - Rn. 22, 24; vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 23. November 2000 - L 10 B 10/00 SB).
  • SG Wiesbaden, 27.08.2018 - S 31 SB 194/16

    Prozessrecht

    Das erkennende Gericht liest aus der Entscheidung zudem heraus, dass sogar dann ein sofortiges Anerkenntnis vorliegen soll, wenn die im Zivilverfahren verklagte Partei die Frist zur Klageerwiderung verlängern lässt und innerhalb der verlängerten Klageerwiderungsfrist ein Anerkenntnis abgibt (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.2006, Az.: VI ZB 64/05 - juris - Rn. 22, 24; vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 23. November 2000 - L 10 B 10/00 SB).
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